Unsere Bedenken, Impulse und Lösungsansätze, vorgetragen in der Arbeitsgruppe Schulentwicklung, finden sich erfreulicher Weise in dem neuen konzeptionellen Ansatz des Dezernenten Dr. Witthaus wieder, so der schulpolitische Sprecher der BfB, Joachim Krollpfeiffer.
Der Ansatz, einen externen Gutachter zu beauftragen, war vor allem dem Ziel geschuldet, einen Schulentwicklungsplan zu bekommen, der neutral und vor allem sachorientiert das Thema analysiert und bewertet.
Doch nun müssen wir der Tatsache ins Auge sehen, dass sich Gesetze, Verfahren, Ausführungsbestimmung oder Vergaberechte so ineinander verhaken können, dass Monate ins Land gehen, bis ein Gutachter überhaupt erst einmal starten kann.
Die BfB sieht darüber hinaus die Schwierigkeit, überhaupt einen Gutachter zu finden, der alle Schulformen „bespielen“ und der Prognosen über Schulwahlverhalten der Eltern, über Zuzug von Migranten, Schülerzahlen, ministeriale Experimente, zukünftige Anforderungen an Räume, Ausstattung, Technik, oder Medienentwicklung professionell erstellen kann.
Die Gefahr, bei der (gewollten) Komplexität des Themas ein teures Gutachten zu erhalten, welches etliche Banalitäten enthält und auf statistisches Datenmaterial zurückgreift, was erfahrene Mitarbeiter der Verwaltung sowieso liefern müssten, ist nicht von der Hand zu weisen. Aber muss man dafür „temporär“ zwei weitere Mitarbeiterstellen schaffen? Es ist originäre Aufgabe des Dezernats Dr. Witthaus, eine nachhaltige Schulentwicklungsplanung aufzustellen – was im Grundschulbereich überhaupt kein Problem sein dürfte, denn die Kinder fallen ja nicht plötzlich vom Himmel.
Die BfB begrüßt daher die Einsicht, alternativ zu denken und wiederholt die Forderung, bis auf weiteres keinen Schulstandort aufzugeben und vor allem die Schulen mit Ihren Arbeitskreisen und andere Akteure sinnvoll mit einzubinden. Bildungsstätten sind zu wichtig und verdienen es, mit dem besten Verfahren analysiert und bewertet zu werden.
Joachim Krollpfeiffer
(schulpolitischer Sprecher der BfB)