Situation an der Tüte

BfB Vorstoß zur „Tüte“ wird abgelehnt

Bei der Stadtbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ handelt es sich nicht um irgendeine Haltestelle – es ist die Stadtbahnhaltestelle am Eingang der Stadt, direkt zwischen Hauptbahnhof und Stadthalle. Dort wirken sich die Beeinträchtigungen durch alkoholisierte und drogensüchtige Menschen besonders negativ aus: sei es für die Bürgerinnen und Bürger, die täglich die Stadtbahn nutzen, als auch für die Hotelgäste und Anwohner.

Der BfB ist  Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt ein wichtiges Anliegen. Mit unserem Vorstoß, Alkohol an Haltestellen des ÖPNV zu verbieten, haben wir uns auf die positiven Erfahrungen in Gelsenkirchen bezogen. Die Verfügung wird seit 2008 moderat angewendet und hat bis heute Bestand. Auf Bielefeld übertragen, bedurfte es lediglich einer Ergänzung der Bielefelder Ordnungsbehördlichen Verordnung um einen Passus, der Alkohol außerhalb gastronomischer Einrichtungen an Haltestellen des ÖPNV verbietet. Für die BfB ist dieser Zusatz eine umsetzbare und realistische Möglichkeit, die unhaltbare Situation im Bereich des Hauptbahnhofs u.a.  Stadtbahnhaltestellen zu verändern.

Um diesem Vorstoß eine größtmögliche Chance zu geben, hat die Fraktionsvorsitzende Dorothea Becker vorab das Gespräch mit OB Clausen gesucht, der zur Prüfung der Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung das
Rechtsamt eingeschaltet hat. Die Antwort war ermutigend, in Gelsenkirchen hat das Verbot Bestand, die Regelung sei zwar rechtlich problematisch, aber:„Da es in der Praxis aber keine Probleme gebe, wird die Regelung nicht  angetastet, solange nicht ein Gericht über die Rechtswidrigkeit befunden hat.“ Doch dann lief im zuständigen  Ratsausschuss alles anders: Aufgrund einer weiteren, sehr verallgemeinernden Stellungnahme des Rechtsamtes hebelte die Paprika Koalition diesen Antrag mit der übernommenen Begründung aus: „Wenn und solange es sich nicht feststellen lässt, dass der Alkoholkonsum ständig und unmittelbar in erheblicher Anzahl zu  Ordnungswidrigkeiten führt und damit eine Gefahr für Rechtsgüter (z.B. Gesundheit und das Leben von Menschen) besteht, halten wir – gerade im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz der von dem Verbot betroffenen Personen – ein Alkoholkonsumverbot für unverhältnismäßig und damit für rechtswidrig.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass SPD, Grüne und Linke nicht bereit sind, dem positiven Beispiel anderer Städte zu folgen. Die unhaltbare Situation an der sogenannten „Tüte“ wird den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin  zugemutet. Deren Grundrecht auf Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung findet bei der Paprika-Koalition wenig Beachtung.

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Veröffentlicht von
Bürgergemeinschaft für Bielefeld

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