Mit großer Genugtuung begrüßt die Bürgergemeinschaft das Urteil aus Münster: Das Verfassungsgericht hat ohne Wenn und Aber den parteipolitisch geprägten Spielchen ein Ende gesetzt: Erreicht keiner der Kandidaten im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit, kommt es zur Stichwahl. Mithin eine Regelung, die in 15 von 16 Bundesländern als völlig selbstverständlich schon heute praktiziert wird, nur eben nicht unter Schwarz-Gelb in NRW.
Bedingt durch relative Mehrheiten in einigen Großstädten im 1. Wahlgang wurde Schwarz-Gelb nicht müde, durch – wiederholte – Abschaffung der Stichwahl, sich Fakten zu ihren Gunsten zu schaffen ohne dafür eine Mehrheit in der Bevölkerung zu haben.
Dabei hätten schon die Ergebnisse der Europawahl Schwarz-Gelb zum Nachdenken über den richtigen Weg Anlass geben müssen. Auch durch die OB-Wahl in Hannover, bei der im 1. Wahlgang ein Unterschied von nur 50 (!!) Stimmen bestand, wurde die Notwendigkeit der Stichwahl geradezu klassisch unter Beweis gestellt.
So ist das Urteil aus Münster nur zu begrüßen. Schon in dem vorangegangenen Urteil aus dem Jahre 2011 hat das Verfassungsgericht in seiner damaligen Begründung darauf hingewiesen, dass – Zitat: „die Parteien verpflichtet sind, auf die demokratische Legitimität der gewählten Person zu achten“ Zitat Ende.
Angesichts der sehr knappen Wahlergebnisse, bei denen mehrere Parteien nur durch geringe Prozentpunkte auseinanderliegen, bestünde die reale Möglichkeit, dass ein Kandidat der AfD mit wenigen Stimmen Vorsprung die relative Mehrheit erlangen könnte. Das Zeter und Mordio danach kann man sich gut vorstellen. Diese Gefahr zu sehen und wegen eigener Interessen hintenanzustellen, ist nicht im Geringsten akzeptabel, so Rainer Ludwig, OB-Kandidat der BfB und Dietmar Krämer, BfB-Vorsitzender.
Der jetzigen Entscheidung ist an Klarheit nichts hinzuzufügen, so kann das Urteil aus Münster auch als schallende Ohrfeige für Schwarz-Gelb betrachtet werden, so abschließend Rainer Ludwig.
Rainer Ludwig Dietmar Krämer
(BfB-OB-Kandidat) (BfB-Vorsitzender)